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Urteil zu Fusionverbot von ProSiebenSat.1 und Springer im Oktober

ddp) 20.08.2008 19:03:18 - Ein Urteil über die vom Bundeskartellamt verbotene Übernahme des TV-Konzerns ProSiebenSat.1 durch die Axel Springer AG will das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 8. Oktober verkünden. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Das OLG geht der Frage nach, ob es rechtens war, dass das Bundeskartellamt die Fusion Anfang 2006 stoppte. Springer hatte geklagt, um für mögliche künftige Fusionen Rechtssicherheit zu haben.


(live-PR.com) -
Düsseldorf (ddp). Ein Urteil über die vom Bundeskartellamt verbotene Übernahme des TV-Konzerns ProSiebenSat.1 durch die Axel Springer AG will das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 8. Oktober verkünden. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Das OLG geht der Frage nach, ob es rechtens war, dass das Bundeskartellamt die Fusion Anfang 2006 stoppte. Springer hatte geklagt, um für mögliche künftige Fusionen Rechtssicherheit zu haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im September 2007 entschieden, dass das vom Bundeskartellamt verfügte Verbot der Übernahme von ProSiebenSat.1 durch Springer nachträglich gerichtlich überprüft werden muss. Auf die Rechtsbeschwerde der Axel Springer AG hatte der Kartellsenat des BGH eine Entscheidung des OLG Düsseldorf aufgehoben, das eine Klage Springers gegen die Untersagungsverfügung als unzulässig verworfen hatte. Das Verfahren wurde damals an das OLG Düsseldorf zurückverwiesen.
Der BGH betonte im September 2007, der Springer-Verlag habe ein «besonderes berechtigtes Interesse» an der Klärung der Frage, ob ihm die Übernahme zu recht untersagt wurde. Denn wenn Springer künftig in Deutschland einen Sender kaufen wolle, würden ihm vom Kartellamt die Argumente aus der Untersagungsverfügung vom Januar 2006 für das Scheitern des ProSiebenSat.1-Kaufs entgegengehalten werden. Springer müsste dann damit rechnen, dass dem Verlag künftige Fusionsvorhaben ebenfalls untersagt würden.
Sei dies schon jetzt abzusehen, sei Springer für potenzielle Verkäufer «wenig interessant», erläuterte der BGH. Denn diese müssten damit rechnen, dass ein Verkauf an Springer erneut an Bedenken des Kartellamts scheitern werde. Dies gelte unabhängig davon, ob Springer ProSieben oder Sat.1 erwerben wolle, falls diese zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zum Verkauf stünden, oder einen anderen Sender.
ddp.djn/sam/nas © ddp




 

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