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Wirtschaft & Industrie
(Zweite Zusammenfassung - Neu: Verkündungstermin) BGH befasst sich mit «schwarzen Kassen» - Karlsruher Richter prüfen Urteil gegen ehemalige Siemens-Manager - Entscheidung am Freitag --Von Tanja Wolter-- (© ddp) 20.08.2008 18:06:01 - 15 Monate nach dem Urteil im Korruptionsprozess gegen zwei ehemalige Manager der Siemens-Kraftwerkssparte liegt der Fall dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Überprüfung vor. Bei der Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe ging es unter anderem um die Frage, ob das Verhalten der Angeklagten zur Tatzeit nach deutschem Recht überhaupt strafbar war. Die beiden Männer waren im Mai 2007 vom Landgericht Darmstadt zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten eingeräumt, für Aufträge zur Lieferung von Gasturbinen Schmiergeld an den italienischen Energiekonzern Enel gezahlt zu haben. Am Freitag (10.00 Uhr) wird der BGH seine Entscheidung verkünden.
(live-PR.com) - Karlsruhe (ddp). 15 Monate nach dem Urteil im Korruptionsprozess gegen zwei ehemalige Manager der Siemens-Kraftwerkssparte liegt der Fall dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Überprüfung vor. Bei der Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe ging es unter anderem um die Frage, ob das Verhalten der Angeklagten zur Tatzeit nach deutschem Recht überhaupt strafbar war. Die beiden Männer waren im Mai 2007 vom Landgericht Darmstadt zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten eingeräumt, für Aufträge zur Lieferung von Gasturbinen Schmiergeld an den italienischen Energiekonzern Enel gezahlt zu haben. Am Freitag (10.00 Uhr) wird der BGH seine Entscheidung verkünden.
Das Landgericht hatte den Ex-Finanzchef des Siemens-Geschäftsbereichs Power Generations, Andreas K., wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Ingenieur Horst V., der als freier Mitarbeiter und Berater für Siemens tätig war, erhielt wegen Beihilfe zur Bestechung neun Monate auf Bewährung. Zugleich hatten die Richter verfügt, dass der Siemens-Konzern 38 Millionen Euro aus den Aufträgen zurückzahlen muss.
Die Angeklagten hatten trotz ihrer Geständnisse Revision gegen das Urteil eingelegt. Ihre Verteidiger vertraten in der BGH-Verhandlung die Auffassung, dass die zwischen 1999 und 2002 erfolgten Schmiergeldzahlungen in Gesamthöhe von rund 6,5 Millionen Euro zur Tatzeit in Deutschland nicht illegal waren, da der nationale Wettbewerb nicht tangiert gewesen sei. Sie begründeten dies damit, dass Siemens bei der Ausschreibung der Enel-Aufträge der einzige deutsche Bieter war. Eine 1998 getroffene EU-Vereinbarung zur Bekämpfung von Bestechung sei damals noch nicht verbindlich gewesen.
Die Angeklagten hatten die Zahlungen an zwei leitende Enel-Angestellte geleistet, wobei die Initiative für den Deal nach Feststellungen des Landgerichts Darmstadt von den Italienern ausgegangen war. Die Siemens-Manager bedienten sich dabei eines liechtensteinischen Kontengeflechts und einer «schwarzen Kasse», die mit nicht verbrauchten Geldern aus früheren Projekten gefüllt war. Die Schmiergelder flossen auf ein Konto in Abu Dhabi. Die im Gegenzug erteilten Aufträge hatten ein Volumen von 132,5 und 205,6 Millionen Euro. Siemens soll dabei einen Gewinn von knapp 104 Millionen Euro vor Steuern erwirtschaftet haben.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte Revision gegen das Urteil eingelegt. Sie hielt die Strafen für zu milde, vor allem vor dem Hintergrund des von ihr gewünschten Abschreckungseffekts. Vor dem BGH wurde die Anklagebehörde von der Bundesanwaltschaft vertreten. Sie vertrat die Auffassung, dass nach dem Strafgesetzbuch (StGB) auch damals schon Bestechungsdelikte im Ausland strafbar gewesen seien.
In der Verhandlung ging es zudem um die Frage, ob die dem Siemens-Konzern auferlegte Ausgleichszahlung rechtmäßig ist. Das Unternehmen hatte das Urteil mit Blick auf den angeordneten Verfall von 38 Millionen Euro angefochten. Hintergrund ist ein im Schengener Durchführungsübereinkommen festgeschriebenes Doppelbestrafungsverbot. Vor dem Darmstädter Urteil war Siemens bereits von einem Gericht in Mailand zu einer Ausgleichszahlung in Höhe von gut sechs Millionen Euro verurteilt worden. Im Rahmen eines Vergleichs verpflichtete es sich außerdem zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 113 Millionen Euro an Enel.
(AZ: 2 StR 587/07)
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